
Bernhard
Peter
Galerie:
Photos schöner alter Wappen Nr. 3218
Kulmbach (Landkreis Kulmbach, Oberfranken)

Petrikirche
Kulmbach
Die auf einem Felsplateau zu
Füßen der Kulmbacher Plassenburg gelegene und weithin sichtbare
Petrikirche stammt aus der Zeit von 1559 bis 1568 mit
nachträglichen Umbauten. Sie hatte an dieser Stelle zwei
Vorgängerbauten, der erste ging 1430 beim Hussitensturm
verloren, der zweite, 1439 begonnene Kirchenbau ging 1553 im von
Markgraf Alcibiades angezettelten Bundesständischen Krieg
(Markgräflerkrieg) verloren, nachdem man sie als Befestigung mit
dem Turm als Kanonenplattform eingerichtet hatte und sie so zum
Angriffsziel der Belagerer wurde, ausbrannte und einstürzte. Der
dritte Kirchenbau, für den man an Mauern verwendete, was noch
vorhanden war, wurde eine Hallenkirche im immer noch verwendeten
spätgotischen Stil, sie bekam 1568 ihren Turm und war damit erst
einmal abgeschlossen, später wurde 1643 noch ein Tonnengewölbe
im Langhaus eingezogen. Die Petrikirche ist eine evangelische
Kirche, seit 1528 durch den Pfarrer Johann Eck die Reformation in
Kulmbach eingeführt wurde. Bei einem 1878-1880 erfolgten Umbau
bekam die Kirche ein Kreuzgewölbe im Langhaus, deshalb wirkt die
Kirche älter als sie ist, weil die Formensprache der Spätgotik
bei diesem Umbau in den Vordergrund gestellt wurde und barocke
Einbauten entfernt wurden. Auch die Steinemporen und die unteren
Fenster wurden erst in jener Zeit eingebaut. Eine weitere
Renovierung erfuhr die Kirche 1973-1976.
Von heraldischem Interesse ist
hier vor allem der frühbarocke Altar, der 1650-1653 eingebaut
wurde. Er ist komplett aus Holz und erreicht eine Höhe von 12 m.
Die ausführenden Künstler waren Johann Brenck und Hans Georg
Schlehendorn. Der Stifter war Markgraf Christian von
Brandenburg-Bayreuth (30.1.1581-30.5.1655), der das
Fürstentum Bayreuth 1603-1655 regierte. Dieser war der Sohn von
Johann Georg Kurfürst von Brandenburg (11.9.1525-8.1.1598) und
Elisabeth Anna von Anhalt (25.9.1563-5.10.1607) und trat am
16.5.1603 nach dem Geraer Vertrag von 1598 (Ratifizierung 1599 in
Magdeburg) die Regierung in Bayreuth an. Das von seinem
Stiefbruder, dem kinderlosen Kurfürst Joachim Friedrich von
Brandenburg (27.1.1546-28.7.1608) initiierte Hausgesetz regelte,
daß seine beiden Stiefbrüder (Christian und Joachim Ernst) nach
dem Ableben des ebenfalls kinderlosen Georg Friedrich von
Brandenburg-Ansbach (5.4.1539-1603), letzter Nachkomme der
älteren Linie der fränkischen Hohenzollern und Inhaber der
beiden Fürstentümer Brandenburg-Ansbach und
Brandenburg-Kulmbach, das Erbe in dessen beiden fränkischen
Fürstentümern antreten sollten, als Entschädigung für die
zweite Klausel. Diese forderte nämlich ihren Verzicht auf die
für sie vorgesehenen märkischen Besitzungen, die ungeteilt beim
jeweiligen brandenburgischen Kurfürsten verbleiben sollte. So
wurden die beiden fränkischen markgräflichen Fürstentümer zu
erblichen brandenburgischen Sekundogenituren. Wer welches bekam,
wurde ausgelost. Markgraf Christian von Brandenburg-Bayreuth
heiratete 1604 auf der Plassenburg Herzogin Maria von Preussen
(23.1.1579-1649). Er ist in der Stadtkirche Bayreuth begraben
worden. Sein Kopf wird am Altar in der Predella rechts als
Stifterhinweis dargestellt.

Am Hochaltar ist das Wappen
von Markgraf Christian von Brandenburg-Bayreuth
(30.1.1581-30.5.1655) angebracht; es hat eine besondere Form, die
nur 1648-1654 in Gebrauch war. Die Untergrenze 1648
wird dadurch begründet, daß dieses Wappen kein Feld mehr für
Rügen enthält, denn nach dem 30jährigen Krieg mußte die
Hauptlinie in jenem Jahr Rügen an Schweden abgeben, entsprechend
flog das Anspruchswappen Rügen auch aus dem Wappen der
Markgrafen. Dafür werden Zugewinne wie Magdeburg und
Halberstadt, ehemalige Bistümer, aufgenommen. Der Bischof von
Halberstadt, Leopold Wilhelm Erzherzog von Österreich entsagte
dem Bistum 1648, welches dann vom Kurfürsten von Brandenburg in
Besitz genommen wurde. Die Obergrenze 1654 wird dadurch
begründet, daß in diesem Wappen das Fürstentum Camin noch
nicht vertreten ist, denn das fand erst 1654 Eingang in das
Wappen, aber zunächst fehlerhaft, das wurde erst ca. 1703/1704
korrigiert. Man hatte versehentlich das Wappen von Kiew genommen,
nicht von Camin. Ein solches Wappen mit diesem einen Feld mehr
kann man im Schloß Weikersheim über einer Tür sehen. Die
Entstehungszeit des hiesigen Wappens ist also 1648-1654. Diese
heraldische Datierung paßt hervorragend zur Bauzeit des Altars
1650-1653.

Der Schild ist über gespaltenem Schildfuß
zweimal gespalten und dreimal geteilt, was insgesamt 14 Felder
ergibt. Der Inhalt Zeile für Zeile, von optisch links oben nach
optisch rechts unten:
- Feld 1 (obere Reihe, heraldisch
rechts): ehemaliges, während der Reformation
untergegangenes Erzbistum Magdeburg, jetzt Herzogtum
Magdeburg, rot-silbern geteilt
- Feld 2 (obere Reihe, mittig): Markgrafschaft
Brandenburg, in Silber ein roter Adler, golden
bewehrt, auf den Saxen belegt mit sog. Kleestengeln
- Feld 3 (obere Reihe, heraldisch
links): Herzogtum Preußen, in Silber
ein schwarzer, golden gekrönter und ebenso bewehrter
Adler, die Saxen mit goldenen Kleestengeln belegt
- Feld 4 (zweite Reihe, heraldisch
rechts): Herzogtum Pommern, in Silber
ein roter, golden bewehrter Greif
- Feld 5 (zweite Reihe, mittig): Herzogtum
Stettin, in Blau ein roter Greif, silbern
gekrönt
- Feld 6 (zweite Reihe, heraldisch
links): Herzogtum Kassuben, in Gold ein
schwarzer Greif
- Feld 7 (dritte Reihe, heraldisch
rechts): Anspruch auf das Herzogtum Schlesien, Herzogtum
Crossen, in Gold ein schwarzer Adler, golden
bewehrt, belegt mit einer silbernen Mondsichel, deren
konkave Seite mit einem silbernen Tatzenkreuzchen
besteckt ist
- Feld 8 (dritte Reihe, mittig): Herzogtum
Wenden, in Silber ein von Rot und Grün sechsmal
schräglinksgeteilter Greif
- Feld 9 (dritte Reihe, heraldisch
links): Herzogtum Jägerndorf, in Gold
ein schwarzer Adler, auf der Brust belegt mit einem
goldenen Hifthorn
- Feld 10 (vierte Reihe, heraldisch
rechts): ehemaliges Bistum Halberstadt, jetzt Fürstentum
Halberstadt, silbern-rot gespalten
- Feld 11 (vierte Reihe, mittig): Burggrafentum
Nürnberg, innerhalb eines silbern-rot
gestückten Bordes in Gold ein schwarzer
doppelschwänziger Löwe, rot gekrönt und bewehrt
- Feld 12 (vierte Reihe, heraldisch
links): ehemaliges Bistum Minden, jetzt Fürstentum
Minden, in Rot zwei schräggekreuzte aufrechte
silberne Schlüssel, mit den Bärten nach oben und
auswärts gekehrt
- Feld 13 (Schildfuß, heraldisch
rechts): Grafschaft Hohenzollern,
Stammwappen, silbern-schwarz geviert
- Feld 14 (Schildfuß, heraldisch
links): Regalien, ein lediges rotes Feld

Diese Felder lassen sich inhaltlich in
mehrere Gruppen aufteilen, die nun im Detail erklärt werden
sollen (in den jeweiligen Abbildungen sind die nicht diskutierten
Felder jeweils abgedunkelt). Die erste Gruppe umfaßt das
Stammwappen und die ältesten Felder und führt zu den Wurzeln
der Markgrafen von Brandenburg, anhand derer auf die
unterschiedlichen Linien eingegangen werden soll.
- Feld 13 (unterste Reihe, optisch
links): Grafschaft Hohenzollern,
silbern-schwarz geviert. Das ist sozusagen die Keimzelle
des gesamten Wappens, das Feld, das zuallererst da war,
ehe weitere Inhalte hinzukamen, das alte Wappen der
Edelfreien und seit ca. 1111 Grafen von Zollern, deren
Stammländereien rund um die Burg Hohenzollern im
Zollernalbkreis lagen und die sich ab Mitte des 14. Jh.
von Hohenzollern nannten. Sie profitierten bei ihrer
territorialen Formierung im 12. Jh. vom Aussterben
wichtiger Familien in der Nachbarschaft wie den Grafen
von Gammertingen und Haigerloch und vom Niedergang
anderer wie der Grafen von Veringen und der Pfalzgrafen
von Tübingen. Ein Rückschlag war die Abspaltung einer
Seitenlinie unter dem Namen von Hohenberg in der zweiten
Hälfte des 12. Jh., die sich mit den westlichen Teilen
der Grafschaft, Haigerloch, Rottenburg, Tübingen und
Calw selbständig machten. Die zu den ältesten und
bedeutendsten schwäbischen Hochadelsgeschlechtern und zu
den Gefolgsleuten der Stauferkaiser gehörende Familie
spaltete sich in eine fränkische und eine schwäbische
Linie. Erstere teilte sich in einen
brandenburgisch-preußischen und einen in Franken
verbliebenen Zweig auf, der sich in die Markgrafen von
Brandenburg-Ansbach und die Markgrafen von
Brandenburg-Kulmbach teilte. Die schwäbische Linie
bildete 1576 die beiden Grafschaften
Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen, aus
denen sich 1623 die Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen
und Hohenzollern-Sigmaringen herausbildeten.
- Feld 11 (vierte Reihe, in der Mitte): Burggrafentum
Nürnberg, innerhalb eines silbern-rot
gestückten Bordes in Gold ein schwarzer
doppelschwänziger Löwe, rot gekrönt und bewehrt.
Burggrafschaft bedeutet, daß der Inhaber dieses Amtes,
das er als Lehen verliehen bekam, in erster Linie
militärische und administrative, aber auch ggf.
jurisdiktionelle Aufgaben für seinen Landesherrn
wahrnahm. Eine Burggrafschaft kann ganz verschieden
ausfallen: Es gab Burggrafen, die nicht viel mehr als ein
besserer Burgvogt waren, und es gab Burggrafen, die
reichsunmittelbar wurden oder in den Fürstenrang
aufstiegen. Es gab Burggrafenämter, die lediglich das
militärische Kommando einer Burg bedeuteten. Andere
Burggrafschaften beinhalteten eine territoriale
Herrschaft, die zu der befehligten Burg gehörte. Eine
solche Burggrafschaft war die zu Nürnberg. Das
ausgedehnte Territorium rings um die Reichsburg war
Reichsgut und wurde bei der Schaffung der Burggrafschaft
Bestandteil derselben. Um 1105 wurden die Edelfreien bzw.
Grafen von Raabs als Burggrafen eingesetzt, die
eigentlich aus Niederösterreich stammten, wo ihre
Stammburg Raabs an der Thaya an der Grenze zu Mähren
liegt, eine langgestreckte Höhenburg, die mit den
äußeren Vorwerken rund 200 m lang ist. Der letzte
Graf von Raabs war Konrad II., der ca. 1191 ohne
männliche Nachkommen verstorben war. Friedrich III. Graf
von Zollern hatte dessen Tochter Sophia Gräfin von Raabs
geheiratet und wurde so Friedrich I. Burggraf von
Nürnberg; die Belehnung erfolgte wahrscheinlich noch im
Jahr 1191. Zugleich wurde das Territorium der
Burggrafschaft vergrößert, weil Konrad II. von Raabs
mit Hildegard von Abenberg verheiratet war, und so
konnten die Hohenzollern die Grafen von Abenberg beerben,
von denen sie u. a. die Cadolzburg bekamen. Eine weitere
territoriale Erweiterung geht zurück auf die Ehe
zwischen Friedrich III. von Zollern Burggraf von
Nürnberg (1220-14.8.1297) und Elisabeth von
Andechs-Meranien, dadurch bekamen die Zollern nach dem
Tod ihres Bruders, des kinderlosen Otto VIII. von
Andechs, im Jahre 1248 den nordöstlichen Teils der
oberfränkischen Besitzungen der Grafen von
Andechs-Meranien mit Bayreuth und Hof. Die Burggrafschaft
bzw. das, was mit den nachfolgenden Erweiterungen daraus
wurde und an Fürstentümern daraus entstand, blieb im
Besitz der Zollern bis zum Ende des Alten Reiches 1806.
Zurück zu Friedrich, dem ersten Nürnberger Burggraf aus
der Familie der Zollern: Unter seinen Söhnen spaltete
sich die Familie. Konrad I. Graf von Zollern Burggraf von
Nürnberg begründete die fränkische Linie, sein Bruder
Friedrich IV. Graf von Zollern Burggraf von Nürnberg
bildete die schwäbische Linie. Entsprechend nahmen beide
Hauptlinien noch das Wappen des Burggrafentums Nürnberg
in ihren Schild auf. Doch den weiteren Hinzufügungen
folgten die Hauptlinien einander nicht mehr, jede Linie
mehrte ihr Wappen nun für sich weiter. Seit dem 13. Jh.
bis 1415/17 führten die Zollern einen gevierten Schild,
Feld 1 und 4 das Burggrafentum, Feld 2 und 3 das
Stammwappen. Und selbst hier in dem vielfeldrigen Wappen
der Markgräfin sieht man, daß das Burggrafentum eine
höherrangige Position gegenüber dem Zollernwappen
einnimmt. Konrads Sohn war Friedrich III. von Zollern
Burggraf von Nürnberg (1220-14.8.1297). Mit den Söhnen
aus erster Ehe hatte dieser nicht viel Glück, beide,
Johann von Zollern-Nürnberg und Sigismund von
Zollern-Nürnberg, wurden 1261 von den Nürnberger
Sensenschmieden bei einem Ritt auf die Jagd hinter dem
Deutschen Hause in der Nähe von St. Jakob ermordet. Aus
Friedrichs zweiter Ehe mit Helene von Sachsen
(-12.6.1309) entstammen hingegen die Brüder Johann I.
von Zollern Burggraf von Nürnberg (-25.2.1300) und
Friedrich IV. von Zollern Burggraf von Nürnberg
(-19.5.1332), wobei letzterer die Familie fortsetzte.

Die zweite Gruppe von Feldern illustriert
die Entstehung der brandenburgisch-preußischen Linie der
fränkischen Hohenzollern und führt in die große Reichspolitik.
Der wichtigste Schritt sowohl zum weiteren Aufstieg der Familie
als auch zur weiteren Verschiebung ihres territorialen
Schwerpunktes war die Belehnung von Burggraf Friedrich VI. mit
der Mark Brandenburg. Das war so bedeutend, daß die Familie
sogar ihren bevorzugten Namen änderte: Statt Burggrafen von
Nürnberg nannten sie sich nun erstrangig Markgrafen von
Brandenburg. Und das war erst der Anfang, der eingeschlagene Weg
führte noch weiter nach Osten, nach Preußen, was schließlich
zu dem Staat wurde, der alles andere inkorporierte.
- Feld 2 (erste Reihe, in der Mitte): Markgrafschaft
Brandenburg, in Silber ein roter Adler, auf den
Saxen belegt mit goldenen Kleestengeln. Die
Markgrafschaft Brandenburg war eines der wichtigsten
Territorien des Heiligen Römischen Reichs, denn es war
eines von sieben Kurfürstentümern gemäß der Goldenen
Bulle von 1356, eines der vier weltlichen. Als
Territorium bestand es noch über das Ende des Alten
Reiches hinaus, erst 1815 wurde daraus eine preußische
Provinz. Doch zurück zu den Anfängen: Zunächst wurde
die Markgrafschaft, ein unmittelbares Reichslehen,
1157-1320 von den Askaniern bis zu deren Aussterben
geführt. Die Askanier führten schon das genannte
Wappenbild als Amtswappen, das wohl aus dem Reichsadler
durch Modifizierung der Farben entstanden ist. Es ist
schon unter Otto II. Ende des 12. Jh. nachweisbar.
Waldemar (regierte 1304-1319) und sein unmündiger Neffe,
Heinrich II. das Kind (regierte bis 1320), waren die
letzten Askanier der brandenburgischen Linie. Danach
kamen 1323-1373 die Wittelsbacher. Die Wahl auf diese
Familie fiel dem Kaiser leicht, denn er war selbst ein
Wittelsbacher und gab die Mark seinem Sohn. Unter den
Wittelsbachern wurde die Mark 1356 ein Kurfürstentum.
Das Wappen, das auch von den Nachfolgern der Askanier
geführt wurde, taucht in Farbe in der Züricher
Wappenrolle und in der Heidelberger Liederhandschrift
auf. Dann folgten 1373-1415 die Luxemburger. Diese hatten
ein großes Interesse an der Mark, weil das dann neben
Böhmen der zweite Kurstaat in Familienhand gewesen
wäre, was der Plazierung eines Luxemburgers als Kaiser
förderlich gewesen wäre, man erkaufte sich quasi die
Mark gegen Zahlung einer hohen Summe. Doch beide Familien
waren der Entwicklung der Mark nicht förderlich. Die
landesherrliche Macht sank, der lokale Adel erstarkte.
König Sigismund von Luxemburg, der selber 1378-1388
Kurfürst von Brandenburg war und 1411 zum
römisch-deutschen König gewählt worden war, mußte
handeln. Er war selbst ein zweites Mal 1411-1415
Kurfürst von Brandenburg, machte aber Friedrich VI.
von Zollern Burggraf von Nürnberg, Sohn von Friedrich V.
von Zollern Burggraf von Nürnberg und Elisabeth von
Meißen, zum obersten Verweser, erblichen Hauptmann und
Verwalter der Mark Brandenburg (supremus capitaneus et
gubernator Marchiae Brandenburg), einerseits brauchte der
frisch gewählte König einen fähigen Verwalter in der
Mark, während er sich um Wichtigeres kümmerte,
andererseits war die Ernennung ein kleines Dankeschön an
den Burggrafen für dessen Unterstützung bei der
Königswahl. Bereits Friedrichs Großvater Johann II. von
Zollern Burggraf von Nürnberg war am 17.9.1346 Pfleger
und Hauptmann der Mark Brandenburg geworden. Das war der
erste Schritt zum kompletten Übergang der Mark:
Offiziell wurde die Mark am 30.4.1415 auf dem Konstanzer
Konzil an Friedrich VI. übertragen, und dann wurde
noch einmal am 18.4.1417 die Belehnung mit der Kurmark
und die Verleihung der Erzkämmererwürde hochoffiziell
vollzogen. Aus Friedrich VI. von Zollern Burggraf
von Nürnberg war Friedrich I. Markgraf von
Brandenburg geworden. Von da an blieb die Mark
Brandenburg fest in der Hand der Hohenzollern. Die
Familie verschrieb sich ganz diesen großen neuen
Aufgaben, und da man eh nicht besonders gut mit den
Nürnberger Bürgern ausgekommen war, verkaufte Friedrich
VI. am 27.6.1427 die Nürnberger Burggrafenburg an die
Reichsstadt. Die Residenz und das Landgericht waren
längst nach Cadolzburg und dann nach Ansbach verlegt
worden. Die Zukunft der Familie lag nicht mehr in der
Reichsstadt Nürnberg, sondern in der großen Politik.
- Feld 3 (erste Reihe, optisch rechts
außen): Herzogtum Preußen, in Silber
ein schwarzer, golden gekrönter und ebenso bewehrter
Adler, die Saxen mit goldenen Kleestengeln belegt. Das
Herzogtum Preußen war ein 1525 gegründeter Staat, der
einige Besonderheiten aufwies: Es entstand aus dem
säkularisierten Deutschordensstaat, und es lag
außerhalb des Reichsgebietes, denn es war ein Lehen der
polnischen Krone. Albrecht I. von Brandenburg-Ansbach
(1490-1568), Sohn von Friedrich I. Markgraf von
Brandenburg-Ansbach (8.5.1460-4.4.1536) und Zofia von
Polen (6.5.1464-5.10.1512), der als Domherr zu Würzburg
und zu Mainz begann, wurde der letzte Hochmeister des
Deutschen Ordens in Königsberg. Er schloß sich der
Reformation an, und er schloß, nachdem er von Kaiser und
Reich im Stich gelassen worden war, mit dem polnischen
König folgenden Handel: Er bekam die erbliche
Herzogswürde in Preußen, dafür erkannte er die
polnische Lehenshoheit an. Diese Angelegenheit ließ sich
sozusagen auf dem kleinen Dienstweg erledigen, denn der
polnische König Sigismund I. war Albrechts Onkel
mütterlicherseits. Mit dieser Verselbständigung des
Herzogtums Preußen tat man sich im Reich etwas schwer,
1530 noch wurde Walther von Cronberg, das nun in
Mergentheim residierende Deutschordensoberhaupt, formal
mit dem Land Preußen belehnt, und man bannte den Herzog
Albrecht, aber was wollte man wirklich machen? Er war ein
protestantischer Herrscher über ein Territorium
außerhalb des Heiligen Römischen Reiches, und nach 1618
ließ man den Titel eines "Administrators von
Preußen" weg und nannte die
Deutschordensoberhäupter "Hoch- und
Deutschmeister". Der nächste, 1618 erfolgte Schritt
war die Personalunion zwischen Brandenburg und Preußen.
Nach Albrecht folgte Albrecht Friedrich Herzog von
Preußen (29.4.1553-1618) nach. Dieser war mit Marie
Eleonore Prinzessin von Jülich-Cleve-Berg verheiratet,
doch zwei Söhne starben als Kleinkinder, und die anderen
fünf Kinder waren Töchter. Albrecht Friedrich, der
letzte der fränkisch-preußischen Linie, war jedoch
aufgrund Geistesschwäche nicht regierungsfähig, und
statt seiner führte seit 1577 Georg Friedrich I. aus der
Ansbacher Linie der Hohenzollern die
Regierungsgeschäfte, danach ab 1603 die brandenburgische
Linie, zuerst Joachim Friedrich Kurfürst von Brandenburg
(27.1.1546-28.7.1608), ab 1605 sein Erstgeborener Johann
Sigismund von Brandenburg (8.11.1572-2.1.1620). Die
Belehnung mit dem Herzogtum Preußen erfolgte 1612.
Letzterer hatte die weiteren Wege durch Heirat geebnet,
denn seine Frau war Herzogin Anna von Preußen
(3.7.1576-1625), Tochter des verwirrten letzten Herzogs.
Damit konnte Johann Sigismund beim Tod seines in
völliger Umnachtung verstorbenen Schwiegervaters ganz
regulär die Erbfolge im Herzogtum Preußen antreten und
beide Länder in Personalunion vereint regieren. Ein
gewisses Kuriosum blieb, weil es nach wie vor zwei
unterschiedliche Territorien waren, wovon eines zum Reich
gehörte, das andere aber nicht: Als brandenburgischer
Kurfürst war er zwar Königsmacher im Heiligen
Römischen Reich, aber gleichzeitig war er als
preußischer Herzog polnischer Vasall. Das dauerte bis
1657, als Preußen seine volle Souveränität erlangte.
Das war ebenfalls ein Kuriosum, nun war der
brandenburgische Kurfürst sowohl Untertan als auch
Souverän, je nachdem, wo er sich in seinem Land
aufhielt. Erst 1701 verschmolzen beide Länder zu einem.
Kurfürst Friedrich III. hatte Sorge, daß irgendwann mal
wieder beide Länder anläßlich einer Erbteilung
auseinander gerissen würden, deshalb verschmolz er sie
zu einem einheitlichen Staatsgebilde, dem Staat Preußen,
und der Kurfürst Friedrich III. war mit kaiserlichem
Placet nun König "in" Preußen, und die Mark
Brandenburg wurde zu einer Kernprovinz im preußischen
Staat.
- Feld 14 (unterste Reihe, optisch
rechts): Regalien, ein lediges rotes
Feld, welches besondere landesherrliche Rechte
ausdrückt. Das Feld wird auch Blutfeld genannt und gilt
als summarisches Zeichen für alle Rechte, die mit der
Stellung als Reichsfürsten verbunden waren.

Die dritte Gruppe von Feldern
ist sehr ähnlich, denn alle enthalten Greifenwappen. Alle vier
Felder stehen für Pommern in verschiedenen Aspekten. Davon ist
der rote Greif in Silber das älteste pommersche Wappen, und die
anderen drei sind von ihm abgeleitet und lediglich farbliche
Variationen mit anderer Detailbedeutung. Bereits viel früher,
nämlich 1231-1338, hatten die Markgrafen von Brandenburg die
Lehenshoheit über Pommern inne. 1338 wurde Pommern zum
Reichslehen gemacht, und 1348 wurde die immer noch umstrittene
Reichsunmittelbarkeit Pommerns von Kaiser Karl IV. noch einmal
bestätigt. Doch es blieb lange eine strittige Frage, ob Pommern
nun ein Reichslehen oder ein Lehen Brandenburgs sei. Am 21.3.1465
schlug in Wiener Neustadt wieder das Pendel in die andere
Richtung aus, denn Kaiser Friedrich III. (1440-1493) teilt den
Prälaten, Grafen, Herren, Rittern, Städten etc. des Herzogtums
Stettin die Belehnung des Kurfürsten Friedrich II. und des
Markgrafen Albrechts von Brandenburg mit den nach dem Tod Herzog
Ottos III. von Pommern-Stettin an das Reich heimgefallenen
Herzog- und Fürstentümern Stettin, Pommern, der Kaschuben,
Wenden und Rügen mit und befiehlt ihnen aus kaiserlicher
Machtvollkommenheit bei Verlust ihrer Rechte und unter Androhung
von des Reiches schwerer Ungnade, Kurfürst Friedrich II. und
Markgraf Albrecht von Brandenburg als nunmehrigen Herren des
Fürstentums Stettin Erbhuldigung zu leisten und ihnen gehorsam
zu sein. Doch es kam wieder anders, eine Nebenlinie der Herzöge
von Pommern übernahm. 1472/1479 (Prenzlauer Verträge) und 1493
(Vertrag von Pyritz) und noch einmal durch eine Erbverbrüderung
1529 (Vertrag von Grimnitz) erlangte Brandenburg wieder einen
Anspruch auf Pommern, der 1530 von Kaiser Karl V. auf dem
Reichstag zu Augsburg bestätigt wurde, wo es zu einer formellen
Belehnung der Pommernherzöge Barnim IX. und Georg I. mit Pommern
kam. Die Rechtslage war so verworren, daß zeitweise sogar sowohl
die Markgrafen als auch die Greifenherzöge mit Pommern
gleichzeitig belehnt worden waren, was für langjährigen
politischen Zündstoff sorgte. Dieser Anspruch der Brandenburger
auf Pommern konnte schließlich 1637 mit dem Aussterben der
pommerschen Herzöge eingelöst werden, mehr oder weniger,
gemessen an den Verwicklungen des 30jährigen Krieges. Gemäß
den Bestimmungen des Grimnitzer Vertrages fiel das Herzogtum an
Georg Wilhelm, Markgraf von Brandenburg. Doch bereits 7 Jahre vor
seinem Tod hatte Herzog Bogislaw XIV. im Vertrag von Stettin den
Schweden die Regierungsgewalt in Pommern nach seinem Ableben
versprochen, so daß die Schweden Pommern nicht hergaben. In das
markgräfliche Wappen hielt anläßlich der Belehnung mit den
Herzogtümern Pommern und Stettin im Jahre 1465 erst einmal nur
der rote Greif in Silber Einzug, so daß es vier Felder hatte:
Brandenburg, Burggrafentum, Zollern, Pommern, mit einem
Herzschild für die Reichserzkämmererwürde. Später kam noch
der Stettiner Greif hinzu, und noch später die beiden anderen
Greifen. Auch über die Berechtigung zur Führung des pommerschen
Greifen gab es Streit, der z. B. im Grimnitzer Vertrag 1529 so
gelöst wurde, daß die Brandenburger Markgrafen auch weiterhin
die pommerschen Wappen und Herzogstitel führen durften, außer
in Anwesenheit der Greifenherzöge. Nach dem Ende des 30jährigen
Krieges kam Vorpommern mit Stettin und Rügen an Schweden
(Schwedisch-Pommern), und die Markgrafen und Kurfürsten von
Brandenburg mußten sich mit Hinterpommern begnügen
(Brandenburgisch-Pommern, ab 1701 Preußisch-Pommern). Um die
fehlenden Gebiete wurde im Nordischen Krieg gekämpft, 1679 blieb
nur ein Streifen an der Oder, 1721 bekam man mehr, und erst 1815
wurde Pommern wiedervereinigt, nun eine preußische Provinz.
- Feld 4: Herzogtum Pommern,
in Silber ein roter, golden bewehrter Greif. Das ist das
Wappen Pommerns, bevor verschiedene Greifen farblich
differenziert wurden. Bereits im 12. Jh. wurde der Greif
geführt: Es gibt ein Reitersiegel an einer Urkunde aus
dem Jahr 1194, wo auf dem Schild des Ritters der Greif
dargestellt wird, gemäß einer auch die Siegel exakt
beschreibenden Abschrift aus dem Jahr 1384. Ein anderes,
im zweiten Weltkrieg verlorengegangenes Siegel mit dem
Greifenwappen datiert von 1214. Die Farben sind seit 1410
überliefert: 1440 wird ein in der Schlacht bei
Tannenberg erbeutetes und danach in Krakau als
Siegestrophäe aufbewahrtes Banner mit dem roten Greifen
auf weißem Grund in einem Manuskript abgebildet. Im
Jahre 1295 spaltete sich Pommern in zwei Hauptlinien,
einerseits Pommern-Wolgast mit dem Küstengebiet,
andererseits in Pommern-Stettin mit Stettin und dem
Oder-Gebiet. Das ergab zwar zwei Herzogtümer, die aber
nicht dynastisch isoliert waren. Die jetzt und in der
Folgezeit entstandenen Linien konnten sich gegenseitig
beerben, die Herzöge waren zur gesamten Hand belehnt
worden, und so entstanden und verschmolzen die
unterschiedlichen Herzogtümer immer wieder neu.
Umgekehrt führten sie stets auch alle Titel gemeinsam
und nannten sich seit Ende des 14. Jh. "Herzöge zu
Stettin, der Pommern, der Wenden und Kassuben".
- Feld 5: Herzogtum Stettin,
in Blau ein roter Greif, silbern gekrönt. Das Herzogtum
Pommern-Stettin entstand zum ersten Mal als separates
Herzogtum bei der Teilung Pommerns 1295. Zeitweise
spaltete sich Pommern in fünf Linien auf:
Pommern-Stettin, Pommern-Wolgast, Pommern-Barth,
Pommern-Rügen und Pommern-Stolp. Die einzelnen
Herzogtümer existierten unterschiedlich lange und
beerbten sich gegenseitig. 1478 waren die Herzogtümer
wieder vereinigt. Pommern-Barth hatte 1459
Pommern-Stargard beerbt und 1464 Pommern-Stettin (gegen
die Ansprüche Brandenburgs, s.o.), und schließlich
wurden alle Herzogtümer in der Nebenlinie Pommern-Rügen
vereinigt. 1479 mußte Herzog Bogislaw X. (1474-1523)
Brandenburg huldigen. 1493 wurde er von dieser Pflicht
befreit, mußte aber zugleich Brandenburg ein Erbrecht
auf Pommern zugestehen. Neue Teilungen folgten 1523/1532
und 1569. Dabei entstanden erneut verschiedene Linien mit
vertrauten Bezeichnungen: Pommern-Stettin,
Pommern-Wolgast, Pommern-Rügenwalde und Pommern-Barth.
Anfang des 16. Jh. wurde der Stettiner Greif farblich von
dem des Herzogtums Pommern abgegrenzt. 1625 kam
Pommern-Wolgast an Pommern-Stettin. 1637 starb das
Herzogshaus insgesamt mit Herzog Bogislaws XIV. aus, und
der 1493 vereinbarte Erbfall trat ein. Da aber der
Dreißigjährige Krieg bereits ausgebrochen war und das
Land schon von schwedischen Truppen besetzt war, wurden
die tatsächlichen Besitzverhältnisse nun ziemlich
kompliziert.
- Feld 6: Herzogtum Kassuben
(Cassuben, Kaschuben, Kaschubei), in Gold ein schwarzer
Greif. Die territoriale Zuordnung dieses Wappenbildes ist
nicht exakt definierbar. Ursprünglich entstand der
schwarze Greif als farbliche Differenzierung bei der
Landesteilung 1295, während die Linie Stettin den blauen
Hintergrund bekam, nahm die Linie Pommern-Wolgast die
schwarz-goldenen Tinkturen zur Unterscheidung an. Im 16.
Jh., nachdem die Herzogtümer wieder vereint und dann
wieder getrennt waren, gab es eine Umdeutung: Nun wurde
dieser Greif dem Herzogtum Kassuben zugeordnet. Das
westslawische Volk der Kaschuben besiedelte die sog.
Kaschubei bzw. den Landstrich Kaschubien, die östlichen
Teile Hinterpommerns (Köslin, Lauenburg, Bütow etc.).
Es handelt sich um einen territorial nicht klar
abgegrenzten historischen Siedlungsraum, die Lande
Lauenburg und Bütow. Ein entsprechendes Herzogtum als
fester Bestandteil der politischen Reichsordnung gab es
nie, und ein eigenes Landeswappen existierte auch nicht.
Diese Landstriche hatten einen gewissen Sonderstatus.
1466 kamen sie zu treuen Händen an Herzog Erich II. von
Pommern-Stolp, der sie quasi freigekauft hatte, das war
der Dank des polnischen Königs Kasimir IV. für die
Unterstützung gegen den Deutschen Orden, dem die Länder
vorher unterstanden. 1490 wurde aus dem Treuhandbesitz
ein Pfandbesitz, die Herzöge von Pommern griffen nun
schon etwas fester nach dem begehrten Territorium. 1526
schafften es die Herzöge, Lauenburg und Bütow in ein
erbliches Lehen des Königreichs Polen umzuwandeln. Eine
letzte Bedingung blieb: Im Falle des Aussterbens der
pommerschen Herzöge sollten die Länder als erledigtes
Lehen wieder an Polen heimfallen. Um 1600 fügten die
Herzöge ihren Titeln den eines "Herrn von Lauenburg
und Bütow" hinzu. Als 1637 die Herzöge von Pommern
ausstarben, kamen Lauenburg und Bütow wieder an das
Königreich Polen, wurden aber 1641 mit Polnisch-Preußen
vereinigt. 1657 kamen Lauenburg und Bütow wieder als
erbliches Lehen an Kurfürsten Friedrich Wilhelm von
Brandenburg, der seit dem Westfälischen Frieden wieder
Landesherr im angrenzenden Hinterpommern war (Vertrag von
Bromberg). Die Hohenzollern nahmen ab diesem Jahr zu den
bestehenden Titeln noch den eines "Herrn von
Lauenburg und Bütow" an. 1771/73 schuf der
preußische König vollendete Tatsachen und inkorporierte
die Länder ohne Wenn und Aber in sein Königreich, und
von polnischer Lehenshoheit war nicht mehr die Rede,
vielmehr erfolgten die polnischen Teilungen.
- Feld 8: Herzogtum Wenden,
in Silber ein von Rot und Grün sechsmal
schräglinksgeteilter Greif. Es handelt sich auch hier um
einen modifizierten pommerschen Greifen. Das Herzogtum
Wenden, auch als Herzogtum Groswin oder als Herrschaft
Groswin bezeichnet, liegt in Pommern links der Peene und
an der Tollense, etwa die Gegend um Stralsund (ohne
Rügen) und um Demmin. In Groswin herrschte mal eine
Seitenlinie des Greifenhauses. Ein entsprechendes Wappen
der "hertoge va groetswün" ist im Wappenbuch
des Herolds Gelre enthalten, allerdings mit goldener
Feldfarbe.

Die vierte Gruppe von Feldern
ist dem Thema Schlesien und Böhmen/Mähren zuzuordnen. Beide
Territorien kamen Ende des 15. Jh. bzw. Anfang des 16. Jh. an die
Markgrafen von Brandenburg, und beide waren nicht unumstritten.
- Feld 7: Herzogtum Crossen
(Krossen), in Gold ein schwarzer Adler, golden bewehrt,
belegt mit einer silbernen Mondsichel, deren konkave
Seite mit einem silbernen Tatzenkreuzchen besteckt ist.
Dieses Feld beinhaltet den Anspruch auf das Herzogtum
Schlesien. Die Herrschaft Crossen liegt an der
Mündung des Bober in die Oder im polnisch-schlesischen
Grenzgebiet. Erst gehörte die Herrschaft zu Polen und
gehörte damit nicht zum Reich. Dann kam sie an das
Herzogtum Schlesien und wurde Sagan zugeordnet. In dieser
Form kam Crossen 1329/1331 unter die Souveränität
Böhmens und wurde so böhmisches Lehen und damit Teil
des Reiches. Als Schlesien in der Mitte des 13. Jh.
geteilt wurde, kam Crossen zum Teilherzogtum Glogau,
nachdem ein Versuch, Crossen an die Markgrafschaft
Brandenburg zu verkaufen, zuvor am Widerstand der
Bevölkerung gescheitert war. Der erste Piast, der
Crossen regierte, war Konrad II. Herzog von Glogau und
Herzog von Crossen. 1476 erlosch die Glogauer Linie der
schlesischen Herzöge. Der letzte Herzog war Heinrich XI.
Herzog von Glogau-Crossen, der mit Markgräfin Barbara
von Brandenburg (29.5.1464-4.9.1515) verheiratet war, der
Tochter von Albrecht Achilles Kurfürst von Brandenburg
(24.11.1414-11.3.1486) und dessen Frau, Anna von Sachsen
(7.3.1437-31.10.1512). Die Ehe zwischen Heinrich und
Barbara war kinderlos, denn Barbara war selber ein erst
zwölfjähriges Kind. Die jugendliche Witwe heiratete
danach erneut, Wladislaw (Laszlo) II. Kiraly von Ungarn
König von Böhmen (1.3.1456-13.3.1516). 1476 wurde das
von ihr durch das Testament ihres verstorbenen Ehemannes
geerbte Territorium aufgeteilt, Glogau wurde böhmisch,
Crossen wurde brandenburgisch, blieb aber ein böhmisches
Lehen. Der Glogauer Erbfolgestreit zwischen Albrecht
Achilles von Brandenburg und Johann II. Herzog von Sagan
wurde unter dem Einfluß des Königs Matthias Corvinus
1482 unter Vollzug der Belehnung Brandenburgs beigelegt.
Zu Crossen gehörten Bobersberg, Sommerfeld und
Züllichau. 1537 erfolgte erst der Verzicht der Herzöge
von Münsterberg auf ihre Ansprüche auf Crossen als
Erben von Glogau. Die Markgrafen von Brandenburg nahmen
aufgrund dieses recht kleinen Territoriums den
hochtrabenden Titel Herzöge von Schlesien zu Crossen an.
1742 kam Crossen im Ersten Schlesischen Krieg unter
preußische Souveränität. Crossen heißt heute Krosno
Odrzanskie und liegt in der polnischen Woiwodschaft
Lebus.
- Feld 9: Herzogtum Jägerndorf,
in Gold ein schwarzer Adler, auf der Brust belegt mit
einem goldenen Hifthorn. Das Herzogtum Jägerndorf lag in
Oberschlesien. Die Liste seiner Herren ist lang, sehr
lang. Erst gehörte Jägerndorf zum Herzogtum Troppau und
war ein böhmisches Lehen. 1377 wurde Troppau geteilt,
und Jägerndorf wurde zu einem eigenständigen Herzogtum
erhoben, das an Johann I. von Troppau-Ratibor ging. 1384
kam es an Wladislaus II. von Oppeln, als Johann II. von
Troppau-Ratibor das Herzogtum verkaufte. 1390 kam es
wiederum durch Verkauf an Jodok (Jobst) von Mähren. Nach
dessen Tod im Jahre 1411 kam Jägerndorf an König Wenzel
von Böhmen, dann an Ludwig II. von Liegnitz. 1421/22 kam
es wieder an Ratibor, als Kaiser Sigismund es dem
vorerwähnten Johann II. schenkte. 1437 spaltete sich
Jägerndorf erneut als eigenständiges Herzogtum ab, ging
aber 1474 wieder an den böhmischen Gegenkönig Matthias
Corvinus. Danach kam das Herzogtum an die Freiherren von
Schellenberg; Johann von Schellenberg war Kanzler des
böhmischen Königs Vladislav. Georg von Schellenberg
geriet jedoch in eine finanzielle Klemme und verkaufte
Jägerndorf 1523 an Markgraf Georg von
Brandenburg-Ansbach (4.3.1484-27.12.1543). Dieser hatte
zuerst eine kirchliche Laufbahn begonnen, war 1498-1506
Domherr zu Würzburg und 1500-1509 Domherr zu Augsburg.
1521 wurde er Markgraf. Seine erste Frau von insgesamt
dreien war Beatrix de Frangepan Contessa di Veglia
(-1524), die er am 22.1.1509 in Gyula geheiratet hatte,
und sie war die Witwe von Johann Corvinus. Auf diesen
Georg den Frommen geht die Errichtung des Schlosses
Jägerndorf zurück. Ihm folgte 1543 sein Sohn Georg
Friedrich I. Markgraf von Brandenburg-Ansbach
(5.4.1539-1603) nach. Er übernahm 1543 die Regierung zu
Ansbach, war 1543-1549 und 1556-1558 Herzog von Troppau
und Beuthen, 1553-1558 Herzog von Schlesien-Sagan,
1543/1557-1603 Herzog von Jägerndorf, regierte 1557 auch
zu Bayreuth, und er war 1577-1584 Regent des Herzogtums
Preußen. Was er nicht war: Vater eines erbberechtigten
Nachfolgers. Deshalb ging Jägerndorf nach seinem Tod an
Kurfürst Joachim Friedrich (27.1.1546-28.7.1608) über,
nach diesem an dessen Sohn Johann Georg Markgraf von
Brandenburg Herzog von Jägerndorf
(16.12.1577-12.3.1624), und der war der letzte der
Hohenzollern im Herzogtum Jägerndorf, das er mit seinen
anderen Besitzungen in der Schlacht am Weißen Berg
verlor. 1621 wurden die böhmischen Besitzungen
konfisziert, und Johann Georg kam in die Reichsacht.
Danach ging Jägerndorf 1623 an die Fürsten von
Liechtenstein, treue Anhänger der Habsburger und dem
Kaiser Mittel zum Zweck, den Einfluß der
protestantischen Hohenzollern zurückzudrängen, ein
Vorhaben, welches schon 1592/1608 gefaßt wurde und nur
noch einen Anlaß brauchte. Zudem besaß Karl I. von
Liechtenstein seit 1613 eh schon das Herzogtum Troppau
direkt daneben. Die Art und Weise des Verlustes von
Jägerndorf ließ die Jägerndorfer Frage politisch offen
und nicht abschließend geklärt zurück. Die
unbefriedigten hohenzollernschen Interessen wurden mit
ein Grund für den Ersten Schlesischen Krieg. 1742 wurde
Jägerndorf als Ergebnis der Friedensverhandlungen
geteilt, die nördliche Hälfte kam an Preußen, die
südliche an Österreichisch-Schlesien. Heute heißt die
Stadt Jägerndorf Krnov und liegt im tschechischen Okres
Bruntál.

Die nächste Gruppe umfaßt die
territorialen Zugewinne nach dem Westfälischen Frieden 1648,
insbesondere die vier säkularisierten Bistümer bzw. vielmehr
die in Fürstentümer umgewandelten Hochstifte Magdeburg, Minden,
Cammin und Halberstadt, die anläßlich der friedensbedingten
Neuordnung hinzukamen, Bistümer, die der protestantischen Lehre
sehr aufgeschlossen waren und teilweise protestantische
Administratoren bzw. Bischöfe hatten.
- Feld 1 (erste Reihe, optisch ganz
links): Herzogtum Magdeburg, rot-silbern
geteilt. Das Wappen ist das gleiche wie das des alten
Erzstifts Magdeburg, das 968 gegründet wurde und
während der Reformation untergegangen ist. 1524 wurde
die Reformation in Magdeburg eingeführt, und der
Erzbischof verlegte 1503 seine Residenz nach Halle.
Seitdem wurde das Hochstift von Administratoren
verwaltet. Im Jahre 1648, nach dem 30jährigen Krieg,
wurde das Herzogtum Magdeburg neu geschaffen, und weil
die beiden Hauptteile (nebst etlichen Exklaven) des nicht
zusammenhängenden Territoriums im Osten und im Norden an
das Kurfürstentum Brandenburg grenzten, wurde es diesem
zugesprochen, das sich über diesen Ausgleich für das an
Schweden verlorene Stück des Herzogtums Pommern und das
ebenso verlorene Rügen freute. Entsprechend änderten
auch die anderen Linien der Markgrafen von Brandenburg
ihr Wappen ab. Man wartete mit der tatsächlichen
Inkorporierung des Herzogtums Magdeburg aber noch bis
1680, weil in diesem Jahr erst der letzte Administrator
des ehemaligen Erzstifts, Herzog August von
Sachsen-Weißenfels, starb, und mit seinem Tod war der
Weg für die Durchführung der Säkularisierung frei.
Brandenburg setzte sich bei dem Zuschlag gegen Sachsen
durch, das als Abfindung Querfurt, Jüterbog, Dahme und
Burg bekam. Das Herzogtum bestand bis zum Ende des Alten
Reiches 1806, ging aber bereits 1701 gemeinsam mit
Brandenburg an das Königreich Preußen.
- Feld 10 (vierte Reihe, optisch ganz
links): Fürstentum Halberstadt,
silbern-rot gespalten. Das ist das Wappen des
untergegangenen und verweltlichten Hochstifts
Halberstadt, das 804-1648 bestand, dessen Städte,
Dörfer, Bürger und Ritterschaft sich aber der
Reformation zugewandt hatten, wodurch das Bistum
bikonfessionell geprägt war. Nach etlichen
protestantischen Administratoren war der letzte
katholische Bischof Leopold Wilhelm von Österreich. Mit
dem Westfälischen Frieden wurde das Territorium in ein
Herzogtum umgewandelt und den Kurfürsten von Brandenburg
unterstellt, ein Zuwachs, der von den anderen
markgräflichen Linien gleich heraldisch nachvollzogen
wurde.
- Feld 12 (vierte Reihe, optisch ganz
rechts): Fürstentum Minden, in Rot zwei
schräggekreuzte aufrechte silberne Schlüssel, mit den
Bärten nach auswärts gekehrt. Dieses in mehreren Teilen
beiderseits der Weser gelegene und eng mit Lippe
verflochtene Fürstentum bestand als Territorium des
Heiligen Römischen Reiches von 1648 bis 1807 (kam dann
an das neue Königreich Westfalen). Es handelt sich um
ein Nachfolge-Fürstentum, das aus dem säkularisierten
Hochstift Minden, das sich während der Reformation weit
von der katholischen Lehre entfernt hatte und zuletzt von
Bischof Franz Wilhelm von Wartenberg geleitet wurde, der
aber 1634 vor den anrückenden Schweden floh, im
Westfälischen Frieden entstanden war. Auch dieses
ehemalige geistliche Territorium war Kompensation für
Territorialverluste in Vorpommern. Eigentlich hätte man
erwartet, daß es Braunschweig-Wolfenbüttel zugeschlagen
würde, zumal Minden schon lange unter dem Einfluß
dieses Herzogtums stand. Doch Braunschweig-Wolfenbüttel
wurde dafür, daß es Minden nicht erhielt, mit
Osnabrück entschädigt. Das Wappensymbol erinnert an
Petrus, der der Schutzpatron des Bistums und des Mindener
Doms war. Das Fürstentum Minden war erst in
markgräflich-brandenburgischem, dann ab 1701 in
königlich-preußischem Besitz, und 1719 verschmolz es
mit der Grafschaft Ravensberg zu einer gemeinsamen
Verwaltungseinheit. 1807 ging Minden im Königreich
Westfalen auf. Formal bestand das Domkapitel bis 1810
fort. 1813/14 kam Minden wieder an Preußen.

Zu diesem Wappen werden
insgesamt 7 Helme geführt, die hier - auch dahingehend ist diese
Darstellung etwas Besonderes - alle auf dem oberen Schildrand
aufgereiht sind:
- Helm 1 (Mitte): Markgrafschaft
Brandenburg, auf dem gekrönten Helm mit
schwarz-goldenen Decken ein schwarzer, mit goldenen
Kleestengeln belegter Flug, die beiden Saxen mit goldenen
Herzen bestreut
- Helm 2 (heraldisch rechts von der
Mitte): ehemaliges Bistum, jetziges Herzogtum
Magdeburg, auf dem gekrönten Helm mit
rot-silbernen Decken ein silberner Pelikan mit erhobenen
Flügeln und mit goldenem Schnabel, den letzteren auf die
Brust gesenkt und dort die Haut aufreißend, vor ihm drei
silberne Jungtiere mit goldenen Schnäbeln, die mit dem
Blut gefüttert werden.
- Helm 3 (heraldisch links von der
Mitte): Herzogtum Preußen, auf dem Helm
mit schwarz-silbernen Decken ein golden bewehrter und rot
gezungter schwarzer Adler, die Flügel mit goldenen
Kleestengeln belegt, auf der Brust die goldene Initiale
"S"
- Helm 4 (heraldisch zweiter von
rechts): Herzogtum Pommern, auf dem Helm
mit rot-silbernen Decken auf einem roten,
hermelingestulpten Turnierhut ein naturfarbener (grüner)
Pfauenfederstoß
- Helm 5 (heraldisch zweiter von links):
Burggrafentum Nürnberg, auf dem Helm
mit schwarz-goldenen Decken ein hermelingestulpter roter
Turnierhut, aus dem zwischen zwei rot-silbern fünfmal
geteilten Büffelhörnern (andere Teilungen und
umgekehrte Abfolge möglich), ein rot gekrönter, rot
bewehrter und ebenso gezungter schwarzer Löwe
hervorwächst
- Helm 6 (heraldisch ganz rechts):
ehemaliges Bistum Halberstadt, jetzt Fürstentum
Halberstadt, auf dem gekrönten Helm mit
rot-silbernen Decken ein wachsender, silberner
geharnischter Arm, in der Hand einen grünen Palmzweig
haltend
- Helm 7 (heraldisch ganz links):
ehemaliges Bistum Minden, jetzt Fürstentum
Minden, auf dem Helm mit rot-silbernen Decken
ein wachsender, doppelschweifiger, eigentlich roter
Löwe, in seinen Pranken zwei schräggekreuzte, mit den
Bärten nach oben und auswärts gekehrte, silbernen
Schlüssel haltend.
Literatur,
Links und Quellen:
Lokalisierung auf Google Maps:
https://www.google.de/maps/@50.106125,11.4618018,20z?entry=ttu - https://www.google.de/maps/@50.106125,11.4618018,81m/data=!3m1!1e3?entry=ttu
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Lauenburg und Bütow: http://de.wikipedia.org/wiki/Lande_Lauenburg_und_Bütow
Warschauer Vertrag: http://de.wikipedia.org/wiki/Warschauer_Vertrag_(1773)
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[RI XIII] H. 20 n. 114, in: Regesta Imperii Online http://www.regesta-imperii.de/regesten/13-20-0-friedrich-iii/nr/1465-03-21_3_0_13_20_0_114_114.html
Vertrag von Grimnitz: http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Grimnitz
Klaus Neitmann, Wolfgang Neugebauer, Michael Scholz: Jahrbuch
für die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands, Verlag Walter de
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Selbständigkeit, 1300-1648, Verlag Böhlau, 1997, ISBN
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Herzogtum Jägerndorf: http://de.wikipedia.org/wiki/Herzogtum_Jägerndorf

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